Starke Frauen – Frieda Nadig »Die Mutter des Grundgesetzes«

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cw_bergmann

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Starke Frauen – Frieda Nadig »Die Mutter des Grundgesetzes«

Sie gilt als »Mutter des Grundgesetzes«

Schon als Jugendliche träumt Friederike »Frieda« Nadig (1897-1970) von einer »Neuen Welt«, die frei von Gewalt und Ausbeutung ist. Doch diese Welt liegt 1915 noch in weiter Ferne. Während der Erste Weltkrieg tobt und ganz Europa den Atem anhält, tritt sie 1916 der SPD bei und erhebt die Stimme für Frauen, die zwei Jahre später das Wahlrecht erhalten sollen.

Als Wohlfahrtspflegerin kann sie ab den 20er-Jahren ihren fürsorglichen Charakter vollends entfalten und engagiert sich ehrenamtlich in der neu gegründeten Arbeiterwohlfahrt. Doch wie viele andere ihrer Genoss*innen erhält auch Nadig während der Nazi-Diktatur Berufsverbot und muss sich durch die Kriegszeit schlagen, bevor sie mit gesammelter Kraft und Tatendrang die Wunden des Krieges heilen kann.

1946 wird sie Geschäftsführerin des AWO Bezirksverbands Östliches Westfalen. Unter ihrer Leitung entstehen eine Reihe neuer Einrichtungen wie Flüchtlingslager, Altenheime, Kindergärten und Erholungsheime.

Als eine von vier Frauen unter 61 Männern wirkt sie von 1948 bis 1949 an der Ausarbeitung des Grundgesetzes mit. Ihnen verdanken wir den Artikel 3 Abs. 2: »Männer und Frauen sind gleichberechtigt«

Für ihren besonderen Einsatz wird Nadig 1961 das Große Bundesverdienstkreuz sowie 1970 die Marie-Juchacz-Plakette der AWO verliehen. Als Ehrung für diese neue Welt, von der sie geträumt, für die sie gekämpft und die sie mitgestaltet hat.

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