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Tarifvertrag Altenpflege: Warum es an der Caritas scheiterte

Autor
cw_bergmann

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Tarifvertrag Altenpflege: Warum es an der Caritas scheiterte

Einen Tarifvertrag in der Pflege muss es geben, das war schon lange klar. Den Grundstein dafür legte die Verabschiedung des Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege im November 2019

Im Laufe des Jahres 2020 einigten sich somit ver.di und die BVAP auf einen Tarifvertrag, der verspricht, dass der Lohn für Altenpflegekräfte bis 2023 um 25% angehoben wird. Die Caritas lehnte jetzt den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit dieses Tarifes ab und ließ so den Traum eines einheitlichen Branchentarifs platzen.

Aber warum steht und fällt der Vertrag mit den kirchlichen Trägern? 

Der verhandelte Tarif  für die Altenpflege zwischen ver.di und der BVAP (ein Bündnis von Vertretern der AWO, des Arbeiter-Samariter-Bundes und der Volkssolidarität) sollte für die gesamte Branche gelten. Bevor jedoch das Bundesarbeitsministerium diesem Entwurf für einen flächendeckenden Tarifvertrag zustimmt, müssen auch die kirchlichen Träger ihr Einverständnis erteilen. Und hier liegt das Problem. Ende Februar verweigerte die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas ihre Zustimmung. Sie lehnte den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit ab, da sie sich die arbeitsrechtlichen Sonderprivilegien der Kirche erhalten wollten, so Pastor Rüdiger Becker in einem Artikel vom NDR.

Jens Schubert: »Ein fairer Wettbewerb, der nicht über die Löhne geführt wird, muss etabliert werden.« 

Zu bedauern ist, dass es ohne die Zustimmung von Caritas und der Diakonie keine Möglichkeit gibt, den Tarifvertrag für alle in der Pflege zu realisieren. Jens M. Schubert, der Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, gab zur Pressekonferenz folgendes Statement ab:

»Diese Entscheidung lässt mich schlicht fassungslos zurück. Es ist ganz einfach: Altenpflegekräfte sollen und müssen endlich besser bezahlt, ein fairer Wettbewerb, der nicht über die Löhne geführt wird, muss etabliert werden. Ein für alle geltender Branchentarifvertrag hätte das erreichen können. Die Situation der Pflegefachkräfte in der Altenpflege ist seit Jahren mehr als angespannt. Der erstreckte Tarifvertrag wäre dagegen ein Meilenstein auf dem Weg zu einer anständigen Bezahlung und damit zu besseren Arbeitsbedingungen, einer Entlastung der Pflegekräfte und einem Ende des Fachkräftemangels gewesen. Dass die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas sich zum Nachteil einer ganzen Berufsgruppe querstellt, zeigt leider, welche Wertschätzung sie dieser entgegenbringt. Ein trauriger Tag für die Pflege.«

Im Zuge dieser Vorkommnisse hat die Diakonie auf einen Beschluss zum Altenpflege-Tarif verzichtet. Somit liegt der Traum eines Branchentarifs in der Altenpflege und damit faire Löhne wieder in weiter Ferne.

Was ist ein Tarifvertrag?

Laut Deutschem Gewerkschaftsbund regelt ein Tarifvertrag die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgebern. Dazu gehören Arbeitsbedingungen wie Löhne, Gehälter, Arbeitszeiten oder Urlaubstage. Diese Verträge gelten immer nur in einem bestimmten Zeitraum und müssen danach neu verhandelt werden. Tarifverträge sind in vielen Bereichen schon ganz normal, wie beispielsweise der TVÖD im öffentlichen Dienst. Es gibt außerdem noch Haus- oder Firmenverträge, die innerhalb eines Unternehmens zum Tragen kommen, und Branchenverträge, die für alle Unternehmen gelten, die Arbeitnehmer*innen in dieser Branche anstellen. Das Besondere an einem Branchenvertrag ist seine Allgemeinverbindlichkeit bzw. das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Dies beschreibt, dass alle Unternehmen, die zu dieser Branche gehören, an diesen Tarif gebunden sind und damit die Arbeitskonditionen aller mindesten den Beschlüssen dieses Vertrags entsprechen müssen.

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