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Kinderschutz bei der AWO

Autor
cw_bergmann

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Kinderschutz bei der AWO

Seit dem Beginn der Corona Pandemie 2020 hat die häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder zugenommen. Gerade jetzt brauchen Kinder einen geschützten Raum, damit sie sich ohne Gewalt und Misshandlung frei entfalten können. Dafür setzt die Arbeiterwohlfahrt sich ein.

Arbeit mit und für Kinder ist eines der zentralen Anliegen der Arbeiterwohlfahrt

Schon vor der Gründung der Arbeiterwohlfahrt engagierten sich Frauen in Kinderschutzkommissionen: Sie spürten Kinderarbeit und Verwahrlosung auf und ergriffen geeignete Gegenmaßnahmen.

Seit 1919 ist es ein zentrales Anliegen der AWO Verbände, durch institutionelle Angebote die Lebensbedingungen von Eltern und insbesondere Kindern zu verbessern.

Damals wie heute gilt, dass der Kinderschutz damit beginnt, Kinder und Jugendliche zu stärken sowie Familien dabei zu unterstützen, ihren Erziehungsauftrag zu erfüllen.

Bereits in den 1920er-Jahren setzte sich die AWO gegen autoritäre und gewaltvolle Maßnahmen der Fürsorgeerziehung in Erziehungsheimen ein. Ein Prinzip in der Arbeit mit Kindern war und ist es, auf jegliche Form von Gewalt und Züchtigung zu verzichten. Durch die Schaffung von Modelleinrichtungen wie dem Fürsorgeerziehungsheim „Immenhof“ in Hützel wurden alternative sozialpädagogische Konzepte erprobt.

Es soll Kindern geholfen werden, denen in der Familie der erforderliche Status fehlt und eine ausreichende Erziehung nicht zuteil wird.
Marianne Binder, 1927

Kinder und Jugendliche brauchen einen sicheren Raum, um sich eigenständig zu entwickeln

Seit dem Jahr 2000 gilt in Deutschland das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung. Die AWO verfolgt dieses Konzept nicht nur in ihren Kinder- und Jugendeinrichtungen, sondern unterstützt auch Familien mithilfe von Eltern-Kind-Kuren oder Familienberatungsangeboten.

Damals wie heute ist das oberste Gebot, Kindern einen sicheren Ort des gesunden Aufwachsens zu bieten und dies wird beispielsweise in Kindertageseinrichtungen der Arbeiterwohlfahrt verwirklicht. Die AWO plädiert für bundesweit geltende gesetzliche Regelungen für die Qualitätssicherung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Kinderförderung darf dabei nicht im Sinne eines fertigen Lernprogrammes verstanden werden, sondern es muss ein Raum geboten werden in dem sie sich eigenständig entwickeln können.

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