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AWO Statement zum Mietendeckel-Urteil in Berlin

Autor
cw_bergmann

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AWO Statement zum Mietendeckel-Urteil in Berlin

Auch die AWO hat sich zum Mietendeckel-Urteil des Bundesverfassungsschutzes zu Wort gemeldet.

Jens M. Schuber, der Vorstandsvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt kommentierte die Geschehnisse wie folgt:

„Das Urteil stand zu befürchten, es darf aber nicht das Ende der Geschichte sein. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich festgestellt, dass allein der Bund einen Mietendeckel einführen könnte. Die AWO appelliert daher nun an den Bund, umfangreichere Regelungen für den Mieterschutz auf den Weg zu bringen. Überteuerte Mieten und Verdrängung müssen jetzt neu angepackt werden. Es braucht dringend einen grundsätzlichen Richtungswechsel in der Wohnungspolitik. Dass es des Mietendeckels überhaupt bedurfte, ist letztlich nur ein Symptom für eine Wohnungspolitik, die bisher nicht die richtigen Lösungen lieferte. Der soziale Wohnungsbau muss gefördert und das Mietrecht sozial gestaltet werden.“

Er sieht dieses Urteil als Signal für den Bund an, um eine bundesweite Regelung auf den Weg zu bringen.

Außerdem fordert die Arbeiterwohlfahrt sozial verträgliche Lösungen zu finden, damit die nun fälligen Rückzahlungen für die Mieter*innen nicht zu Verschuldung, Wohnungsverlust oder Privatinsolvenz führt.

Die Verantwortlichen hierfür sei der Berliner Senat, so Schubert, gerade in den aktuellen Pandemiezeiten sei Wohnraum so wichtig wie nie und bedürfe daher unbedingt eines umfangreichen Schutzes.

 

Quelle: Pressemitteilung des AWO Bundesverbande e.V. vom 15.04.2021

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